facebbok Ich nehme Dich mit auf eine Motorradreise durch Andalusien. Süd Spanien, Serpentinen, Wärme, Berge, Meer, Strand, Freiheit, Kulinarisches
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    Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der Motoandaluz

    Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

    der MotoAndaluz, eine Marke der TE-Autoteile Protax Köln GmbH

    1. Geltungsbereich

      1. Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der TE-Autoteile Protax Köln GmbH (im Folgenden „MotoAndaluz“, „Reiseveranstalter“ oder „Reisevermittler“ genannt) und ihren Kunden (im Folgenden „Reisende“ genannt). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die bei den verschiedenen Reiseangeboten angeführten gesonderten Bedingungen gehen jedoch jedenfalls diesen Reisebedingungen vor.

      2. Reisende sind Personen, die einen Vertrag bzw. einen Vorvertrag über Reiseleistungen mit der MotoAndaluz als Reisevermittler bzw. als Reiseveranstalter über Reisen abschließen, bzw. auch jede weitere Person, in deren Namen jene Person einen Vertrag eingeht, und jede Person, die einer dieser Personen ihre Ansprüche abtritt (der Erwerber).



      B. Reiseveranstaltung und -vermittlung von Pauschalreisen

      1. Allgemeines
      Die folgenden Bestimmungen gelten für sämtliche von MotoAndaluz veranstaltete oder vermittelte Reisen, die unter das Pauschalreisegesetz fallen.

      2. Vertragsabschluss

      2.1. Bei Interesse an der Anmeldung zu einer Pauschalreise übergibt MotoAndaluz dem Reisenden ein auf die gewünschte Pauschalreise zugeschnittenes Standardinformationsblatt mit Informationen zu den wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung und allen sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen. Außerdem werden dem Reisenden in diesem Zusammenhang die vorliegenden ARB übergeben.

      2.2. Eine nach der Übergabe der vorvertraglichen Informationen sowie der ARB abgegebene Anmeldung des Reisenden für eine Pauschalreise ist ein verbindliches Angebot. Der Reisende akzeptiert mit Abgabe des Angebots die vorvertraglichen Informationen laut Standardinformationsblatt und die Geltung der vorliegenden ARB. Die Anmeldung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Bei telefonischer Bestellung werden die vorvertraglichen Informationen mündlich erteilt. Telefonische Buchungen nach mündlicher Erteilung sämtlicher Informationen sind rechtsverbindlich.

      2.3. Der Vertrag zwischen dem Reisenden und MotoAndaluz kommt zu dem Zeitpunkt zustande, zu welchem die Anmeldung von MotoAndaluz mittels Übergabe oder Übersendung einer schriftlichen Annahme und einer Vertragsausfertigung (Vertragsdokument) bestätigt wurde. Das Vertragsdokument gibt den gesamten Inhalt des Vertrages, insbesondere auch sämtliche vorvertraglichen Informationen und die ARB, wieder. Sowohl die vorvertraglichen Informationen als auch die vorliegenden ARB werden Vertragsbestandteil. Wird der Pauschalreisevertrag in gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen, hat der Reisende Anspruch auf eine Papierfassung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen stimmt der Reisende zu, die Ausfertigung oder Bestätigung des Pauschalreisevertrages alternativ auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) zur Verfügung gestellt zu bekommen.

      2.4. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Reisender haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet.

      3. Informationspflichten

      3.1. Durch Übermittlung des Standardinformationsblattes und der ARB vor Vertragsabschluss und des Vertragsdokuments nach Vertragsabschluss erfüllt MotoAndaluz die gesetzlichen Informationspflichten.

      3.2. Als Reisevermittler bzw. -veranstalter von Pauschalreisen ist MotoAndaluz unter anderem verpflichtet, Reisende über die geltenden Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfvorschriften einschließlich der ungefähren Firsten für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten im Zusammenhang mit der Pauschalreise zu informieren. Jeder Teilnehmer ist allerdings selbst für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist, für dessen Gültigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist.


      4. Bezahlung
      Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von € 200,00, maximal jedoch
      20 % des Gesamtpreises zu leisten. Die Restzahlung hat ohne weitere Aufforderung 4 Wochen vor Reisebeginn auf dem Konto der MotoAndaluz einzugehen – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen.
      MotoAndaluz behält sich ausdrücklich vor, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen, die Buchung für den Reisenden kostenpflichtig zu stornieren.

      5. Übertragung und Änderung des Pauschalreisevertrags

      5.1. Übertragung: Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag auf eine Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt und für die Pauschalreise geeignet ist, übertragen. Bei Pauschalreisen in Europa hat der Reisende MotoAndaluz von der Übertragung innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens sieben Tagen vor Beginn der
      Pauschalreise schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Für die Umschreibung dürfen Bearbeitungsgebühren in angemessener Höhe erhoben werden.

    Bei Stellung von Ersatzteilnehmern entstehen bei MotoAndaluz insbesondere Umbuchungsgebühren, deren Höhe abhängig ist von den jeweiligen Leistungsgebern, mindestens jedoch € 70,00 pro Person beträgt. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises sowie für die durch die Übertragung entstandenen Kosten, Entgelte und Gebühren.

    5.2. Preisänderung: Nach Abschluss des Pauschalreisevertrags ist eine Preisänderung bis 8 % des Gesamtpreises stets möglich, wenn MotoAndaluz den Reisenden darüber spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise auf einem dauernden Datenträger unter Angabe von Gründen für die Preiserhöhung und mit einer Berechnung dafür in Kenntnis setzt. Außerdem ist eine Preiserhöhung immer dann möglich, wenn sich die Preisänderung unmittelbar aus einer Änderung der für die Pauschalreise maßgeblichen Wechselkurse ergibt.
    Im Fall einer Preissenkung darf MotoAndaluz tatsächliche Verwaltungsausgaben von der dem Reisenden geschuldeten Erstattung abziehen.

    5.3. Sonstige Änderungen: Andere unerhebliche Änderungen des Pauschalreisevertrags durch MotoAndaluz sind zulässig und werden vom Reisenden akzeptiert. MotoAndaluz informiert den Reisenden klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier oder E-Mail) an die von ihm zuletzt bekannt gegebenen Adresse über derartige Änderungen.

    5.4. Änderung aufgrund von äußerlichen, nicht von MotoAndaluz zu vertretenden Umständen: Aufgrund von jahreszeitlichen Begebenheiten und aktuellen Wetterbedingungen sowie sonstigen, nicht von MotoAndaluz zu vertretenden Umständen (Straßenblockaden, Streiks, Murenabgängen, Schnee, Passsperren etc.) behält sich MotoAndaluz vor, die Tourroute und damit die Unterkünfte und anderen Leistungen nach Notwendigkeit zu ändern. MotoAndaluz wird dabei bemüht sein, den Charakter der Tour nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen. MotoAndaluz ist bemüht, die Tourtermine so zu legen, dass
    die Wetterbedingungen für eine Fahrzeugreise im jeweiligen Tourgebiet günstig sind. Für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen oder klimawandelbedingte Wetteränderungen trägt MotoAndaluz keine Verantwortung, insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises.

    5.5. Wechsel in der Person der Guides: Erleidet ein Guide von MotoAndaluz während der Reise einen Unfall und kann dieser die Tour nicht fortsetzen, übernimmt der zweite Guide die Reiseleitung. Der Reisende hat die Anordnungen des zweiten Guides zu befolgen. Ist für die Tour nur ein Guide vorgesehen, so wird sich MotoAndaluz bemühen, den ausgefallenen Guide binnen angemessener Zeit zu ersetzen. Kommt es unfallbedingt zu angemessenen Verzögerungen oder Änderungen der Reiseroute, werden diese vom Reisenden akzeptiert.

    6. Rücktrittsrechte vor Beginn der Pauschalreise

    6.1. Rücktrittsrecht des Reisenden aufgrund von Änderungen: Ist MotoAndaluz gezwungen, eine wesentliche Reiseleistung erheblich zu ändern, oder können allfällige besondere Vorgaben des Reisenden nicht erfüllt werden oder muss MotoAndaluz den Reisepreis um mehr als 8 % erhöhen, so wird MotoAndaluz den Reisenden darüber unverzüglich klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier oder E-Mail) informieren und kann der Reisende innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Änderung dieser zustimmen oder vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten. Wenn der Reisende innerhalb der 14 Tage keine Erklärung abgibt, ist dies als Zustimmung der Änderung zu werten. Bei Rücktritt vom Pauschalreisevertrag kann sich der Reisende mit einer anderen Reise als Ersatz einverstanden erklären, wenn MotoAndaluz dies anbieten. Andernfalls wird MotoAndaluz dem Reisenden sämtliche bis dato geleisteten Zahlungen binnen 14 Tagen ab der Rücktrittserklärung erstatten. Haben die Änderungen des Pauschalreisevertrags oder die als Ersatz angebotene Pauschalreise eine Minderung der Qualität oder Senkung der Kosten der Pauschalreise zur Folge, hat der Reisende einen Anspruch auf eine angemessene Preisminderung (siehe Pkt. 8).

    6.2. Stornierung:

    6.2.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Vom Reisenden gewünschte Terminänderungen gelten als Stornierung und Neuanmeldung.

    6.2.2. Bei Stornierung durch den Reisenden werden folgende Entschädigungspauschalen festgelegt:
    bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises

    bis 42 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
    bis 31 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises

    ab 30 Tage vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises

    ab 10 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises

    sowie Nicht Antritt 100 % des Reisepreises

    Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Ein einmaliges Umbuchen, spätestens 60 Tage vor Tourstart ist kostenlos möglich. Nach erfolgter Umbuchung beträgt die Stornogebühr mindestens 30 % des Reisepreises pro Person.

    6.2.3. Für die Berechnung der Stornogebühr ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei MotoAndaluz maßgeblich.

    6.2.4. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Entschädigung vom Reisevertrag nur dann zurücktreten, wenn er nachweist, dass am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf Rückerstattung der bereits getätigten Zahlungen, jedoch keinen Anspruch auf Entschädigungen.

    6.2.5. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen steht es MotoAndaluz frei, den Vertrag für den Reisenden kostenpflichtig zu stornieren.

    6.3. Nicht Antritt: Wenn ein Reisender der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt hat, können 100% des Reisepreises einbehalten werden.

    6.4. Rücktrittsrecht von MotoAndaluz:

    MotoAndaluz kann vor Beginn der Pauschalreise gegen volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung, vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn

    a) sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag oder Website angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung dem Reisenden 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht oder

    b) MotoAndaluz aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und die Rücktrittserklärung dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zugeht.
    Entscheidet sich MotoAndaluz dafür, die Pauschalreise bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl dennoch durchzuführen, akzeptiert der Reisende geringfügige Abweichungen vom Leistungskatalog.


    6.5. Rückerstattung: Im Fall eines Rücktritts erstattet MotoAndaluz dem Reisenden bereits getätigte Zahlungen – abzüglich allfälliger Entschädigungspauschalen – binnen 14 Tagen zurück. Weitere Schadenersatzansprüche stehen dem Reisenden nicht zu.

    7. Erbringung der vertraglichen Leistung

    7.1. MotoAndaluz als Reiseveranstalter ist für die Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vereinbarten Leistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen von MotoAndaluz oder von anderen zu bewerkstelligen sind.

    7.2. Mitteilungspflicht des Reisenden: Der Reisende verpflichtet sich, MotoAndaluz jede Vertragswidrigkeit und sonstigen Mangel in der Erfüllung des Vertrages, die er während der Erbringung der im Pauschal-
    reisevertrag vereinbarten Reiseleistung wahrnimmt, unverzüglich mitzuteilen. Dies ändert grundsätzlich nichts an den Gewährleistungsansprüchen des Reisenden. Eine Verletzung der Rügeobliegenheit kann aber dem Reisenden als Mitverschulden angerechnet werden und insofern allfällige Schadenersatzansprüche schmälern. An der Minderung des Schadens hat der Reisende jedenfalls mitzuwirken. Gegebenenfalls empfiehlt es sich für den Reisenden in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten die jeweiligen Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt beim Reisebüro den Mangel kenntlich zu machen und Abhilfe zu verlangen.

    7.3. Gewährleistung: Wird eine Vertragsleistung mangelhaft erbracht, wird sich MotoAndaluz bemühen, die Vertragswidrigkeit zu beheben, es sei denn dies ist unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder wurde der Mangel vom Reisenden oder seinen Mitreisenden selbst herbeigeführt bzw. unter Verletzung ihrer Mitwirkungspflicht verursacht. Kann ein erheblicher Teil der vereinbarten Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, so wird MotoAndaluz dem Reisenden ohne Mehrkosten für diesen eine angemessene andere Vorkehrung zur Fortsetzung der Pauschalreise anbieten. Führt die mangelhafte Erbringung der Vertragsleistung oder die getroffene Vorkehrung zu einer geringeren Qualität der Pauschalreise, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung (siehe Pkt. 8). Angebotene Vorkehrungen nach diesem Absatz können vom Reisenden nicht abgelehnt werden, wenn diese mit den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar sind oder eine angemessen Preisminderung gewährt wird.

    7.4. Rücktrittsrecht des Kunden nach Antritt der Pauschalreise: Hat eine Vertragswidrigkeit erhebliche Auswirkung auf die Durchführung der Pauschalreise und behebt MotoAndaluz diese nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Reisende ohne Zahlung einer Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, sofern ihm die Fortsetzung der Pauschalreise ausgehend von der Maßfigur eines durchschnittlichen Reisenden nicht zumutbar ist


    7.5. Rücktritt von MotoAndaluz nach Antritt der Reise: MotoAndaluz wird von der Leistungserbringung befreit, wenn der Reisende im Rahmen einer Gruppenreise durch ungebührliches Verhalten die Durchführung der Reise - ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Reisende, sofern ihn ein Verschulden trifft, MotoAndaluz gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

    7.6. Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden: Eine Pauschalreise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden, wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Stress, Übelkeit (z.B. aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit (z.B. aufgrund eines feucht-schwülen Klimas), Verdauungsprobleme (z.B. aufgrund ungewohnter Speisen, Gewürze etc.), und/oder eine Verwirklichung eines allenfalls mit der Reise verbundenen Risikos fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen. Nimmt der Reisende Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus den genannten Gründen nicht in Anspruch oder erklärt er aus einem solchen Grund den Vertragsrücktritt, ist er nicht berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche oder Rückforderungen von nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu machen.

    8. Preisminderung und Schadenersatz


    8.1. Der Reisende hat Anspruch auf Preisminderung und Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Reisende erklärt sich damit einverstanden, dass ihm MotoAndaluz an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.

    8.2. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche stehen dem Reisenden nicht zu, wenn MotoAndaluz nachweist, dass eine Vertragswidrigkeit

    a) dem Reisenden zuzurechnen ist oder

    b) sich ein allgemeines Lebensrisiko des Reisenden bzw. ein mit der Pauschalreise verbundenes allgemeines Risiko verwirklicht, das in die Sphäre des Reisenden fällt oder

    c) einem Dritten, der an der Erbringung der vom Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistung nicht beteiligt ist, zugerechnet werden kann und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war oder

    d) auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

    8.3. Für Sach- und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und / oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, sowie für entschuldbare Fehlleistungen bis hin zur Fahrlässigkeit, wird die Haftung ausgehend von Art. 14 der RL (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.

    8.4. MotoAndaluz trifft bei Motorrad- und Fahrradreisen keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise auf eine derartige Reise nicht mitgenommen werden, außer MotoAndaluz hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Reisenden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Des Weiteren wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.

    8.5. Verletzt der Reisende seine vertraglichen Pflichten, insbesondere
    seine Mitteilungspflicht bei wahrgenommenen Vertragswidrigkeiten, ist dies als Mitverschulden anzurechnen (siehe Pkt. 7.2.).

    8.6. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.

    8.7. Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise und Zeugen zu sichern. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt bei MotoAndaluz zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

    8.8. Der Reisende haftet für sämtliche Schäden, die er MotoAndaluz schuldhaft und zumindest fahrlässig zugefügt hat, nach den Bestimmungen des ABGB. Jedenfalls haftet der Reisende für alle von ihm schuldhaft verursachten Personen- und Sachschäden und hat MotoAndaluz von allen Ansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit solchen Schäden gegenüber MotoAndaluz direkt geltend gemacht werden, freizustellen. Vom Reisenden schuldhaft verursachte Schäden sind insbesondere aber nicht ausschließlich solche, welche auf Fahrfehler, mangelndes Fahrkönnen bzw. ungebührliches Fahrverhalten (z.B. Fahren auf Hinterreifen, Kavalierstart, Nichteinhaltung von Sicherheitsabständen usw. – fahren auf Fußgängerwegen etc. – ) und Fahren im die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigtem Zustand zurückzuführen sind.

    9. Sonderbestimmungen zu Fahrzeugmiete, Fahrverhalten, Zimmerkontingent etc.

    9.1. Motorradmiete: Die Motorradmiete ist Gegenstand der Leistung seitens MotoAndaluz. Der Zustand der Fahrzeuge entspricht den jeweiligen länderspezifischen Gegebenheiten. Es besteht jedenfalls kein Anspruch auf die Überlassung eines neuen Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs in Vollausstattung. Für die Übernahme des Mietfahrzeuges muss der Reisende im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das gemietete Fahrzeug sein. Dieser Nachweis ist bei Tourstart zu erbringen. Im Falle einer Nichterfüllung behält sich MotoAndaluz das Recht vor, das Mietfahrzeug nicht auszuhändigen und den Reisenden von der Teilnahme an der Tour auszuschließen. In diesem Falle ist MotoAndaluz nicht verpflichtet, eine Rückerstattung der gezahlten Leistungen jeglicher Art zu leisten und ist nicht haftbar für zusätzliche Kosten, welche dem Reisenden aufgrund dieser Begebenheit entstehen. Die Ausstattung der gebuchten Fahrzeuge richtet sich nach der Tourbeschreibung. Die in den MotoAndaluz Verkaufsunterlagen verwendeten Abbildungen von Fahrzeugen lassen keine Rückschlüsse auf deren Ausstattung zu. Nähere Informationen zu Mietfahrzeugen und deren Ausstattung können bei MotoAndaluz abgefragt werden. MotoAndaluz behält sich jedoch das Recht vor, im Falle einer unvorhergesehenen Situation wie technischem Defekt, Unfall, Diebstahl oder ähnlichem dieses mit einem vergleichbaren Fahrzeugmodell zu ersetzen.

    Eine weitere Verbindlichkeit seitens MotoAndaluz ist somit ausgeschlossen. Der Reisende ist sich dessen bewusst, dass Motorräder mit diverser Elektronik ausgestattet sind und es vorkommen kann, dass bestimmte Anzeigen/Kontrollleuchten am Display erscheinen, ohne, dass tatsächlich von einem technischen Defekt auszugehen ist. Der Reisende akzeptiert, dass eine Überprüfung solcher Fehler während der Reise durch MotoAndaluz nicht möglich ist.

    9.3. Eigenes Fahrzeug: Reisende, welche mit dem eigenen Fahrzeug an einer MotoAndaluz Tour teilnehmen, sind für den gesetzeskonformen und technisch einwandfreien Zustand ihres Fahrzeuges selbst verantwortlich. Erfolgt eine Störung der Leistungserbringung seitens MotoAndaluz aufgrund der Nichteinhaltung dieses Zustandes, ist der Reisende MotoAndaluz gegenüber zum Ersatz eines eventuell auftretenden Schadens verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für eine Fahrzeugbergung, sichere Unterstellung des Fahrzeuges, Behebung technischer Defekte etc.) gehen zu Lasten des Kunden. MotoAndaluz kann für Reisende, welche mit eigenem Fahrzeug an einer Tour teilnehmen, keine Fahrzeugversicherung anbieten.

    9.4. Führerschein und Fahrkönnen: Der Reisende erklärt mit Abschluss der Buchung, dass er für das auf der Tour eingesetzte Fahrzeug eine für den Reisezeitraum gültige Fahrerlaubnis besitzt und über das nötige Fahrkönnen verfügt, um dieses Fahrzeug sicher auf der Tourroute beherrschen zu können. Der Reisende hat MotoAndaluz sämtliche Änderungen hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis, welche Einfluss auf seine Tourteilnahme haben, unmittelbar mitzuteilen (z.B. Führerscheinentzug etc.). Sollte sich nach Buchung und vor Reiseantritt herausstellen, dass der Reisende für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, ist MotoAndaluz unter Verrechnung der in Pkt. 6.2. dieser Bedingungen angeführten Stornosätze von der weiteren Vertragserfüllung befreit. Sollte sich nach Reiseantritt herausstellen, dass der Reisende für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt oder nicht das nötige Fahrkönnen besitzt, um das eingesetzte Fahrzeug sicher auf der Tourroute beherrschen zu können, so treten die Rechtsfolgen des Pkt. 7.5. ein. An den MotoAndaluz-Reisen nehmen verschiedene Teilnehmer teil. Naturgemäß ist das Fahrkönnen der einzelnen Teilnehmer unterschiedlich und verpflichtet sich der Reisende, auf die übrigen Teilnehmer Rücksicht zu nehmen. Für den Fall, dass das Fahrkönnen eines Reisenden nicht ausreicht, wird MotoAndaluz gemäß Pkt. 7.5. von der Vertragserfüllung befreit.

    9.5. Lokale Vorschriften: Der Reisende nimmt eigenverantwortlich am Straßenverkehr des jeweiligen Tourziels teil und ist verpflichtet, die Bestimmungen der lokalen Verkehrsordnungen zu beachten. Strafen, Bußgelder oder ähnliches sowie Schäden an Rechtsgütern Dritter, welche auf die Missachtung lokaler Verkehrsvorschriften zurückzuführen sind, sind vom Reisenden zu tragen.

    9.6. Gesundheit, Alkohol und Medikamente: Es wird darauf verwiesen, dass ein der jeweiligen Tourbeschreibung entsprechender, guter gesundheitlicher Allgemeinzustand Voraussetzung für die Tourteilnahme ist. Reisende, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können von der Teilnahme an der gesamten Tour oder einzelnen Tourabschnitten ausgeschlossen werden, ohne dass MotoAndaluz gegenüber ein Anspruch entsteht. Es wird jedenfalls empfohlen, vor Tourantritt einen Arzt zu konsultieren. Bei Zweifeln hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Reisenden ist MotoAndaluz auf Verlangen ein ärztliches Attest vorzulegen. Dem Reisenden ist es während des Tages nicht gestattet, solange noch auf dem Fahrzeug gefahren werden muss, alkoholische Getränke bzw. Medikamente oder sonstige Mittel, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, zu sich zu nehmen. Dies gilt auch für Reisende welche als Beifahrer an der Reise teilnehmen. Alkoholische Getränke können erst nach Ende der jeweiligen Tagestour und nachdem das Fahrzeug für die Nacht geparkt ist, genossen werden. Werden nach Ende der jeweiligen Tagestour Alkohol, Medikamente und sonstige beeinträchtigende Substanzen eingenommen, so hat der Reisende sicherzustellen, dass der die Fahrtüchtigkeit beeinflussende Zustand am nächsten Morgen zu Beginn der Tagestour nicht mehr vorliegt. Bei Zuwiderhandeln treten die Rechtsfolgen des Pkt. 7.5. ein.

    9.7. Offroad Fahrten: Offroad Fahrten mit von MotoAndaluz zur Verfügung gestellten Fahrzeugen, außerhalb der jeweilig von MotoAndaluz festgelegten Route sind nicht gestattet. Ebenso ist der unsachgemäße Gebrauch der Fahrzeuge verboten. Der Reisende hat die durch nicht autorisiertes Offroad-Fahren und unsachgemäßen Gebrauch entstandenen Schäden in voller Höhe zu tragen.

    9.8. Eigenverantwortung: Der von MotoAndaluz gestellte Guide gibt lediglich eine ungefähre Fahrroute vor, wobei der Reisende eigenverantwortlich dieser Route folgt und verpflichtet ist, seinen Fahrstil den jeweiligen vorherrschenden Verhältnissen und seinem Fahrkönnen anzupassen. Sollte der Reisende nicht in der Lage sein einer Fahrroute zu folgen, so hat er die Weiterfahrt abzubrechen und dies unverzüglich dem Guide anzuzeigen. Für die ordnungsgemäße Verstauung von Gepäck am Fahrzeug ist ausschließlich der Reisende selbst verantwortlich. Eine Haftung von MotoAndaluz ist hierfür ausgeschlossen. Es wird empfohlen, persönliche Wertgegenstände und Dokumente nicht im Fahrzeug (Tankrucksack etc.) mitzuführen, sondern in einer anliegenden Tasche zu verwahren.

    9.9. Zimmerkontingent: Für manche Reisen ist eine begrenzte Anzahl an Einzelzimmern vorhanden. Sie werden nach der Reihenfolge der Buchungseingänge, in denen Einzelzimmer ausdrücklich gewünscht werden, vergeben. Enthält eine Buchung einer Einzelperson den Wunsch, ein Doppelzimmer mit einem anderen Reiseteilnehmer zu teilen, wird MotoAndaluz sich bemühen, eine/n Zimmergenossin/en zu finden. Gelingt dies nicht, wird der Einzelzimmerpreis berechnet.

    10. Allgemeine Bestimmungen

    1. Auskünfte über die Namen der Reisenden und die Aufenthaltstorte werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn der Reisende hat ausdrücklich eine Auskunftserteilung gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.

    2. Als Zustell- / Kontaktadresse des Reisenden gilt die dem Reiseveranstalter zuletzt bekannt gegebene Adresse (z.B. E-Mailadresse). Änderungen sind vom Reisenden unverzüglich bekanntzugeben. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei der Schriftform zu bedienen.

    3. Mündliche Vereinbarungen mit einer Agentur von MotoAndaluz, mit MotoAndaluz oder einem Tour Guide von MotoAndaluz sind nur dann wirksam, wenn sie von MotoAndaluz schriftlich bestätigt werden. Tour Guides sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, ( ausgenommen der Tourguide ist Rolf Manger , der Geschäftsführer der GmbH ) die von dem mit MotoAndaluz geschlossenen Reisevertrag abweichen. Druck- und Rechenfehler können von MotoAndaluz jederzeit korrigiert werden.

    4. Die auf den Touren von Vertretern der MotoAndaluz angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von MotoAndaluz. MotoAndaluz ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für MotoAndaluz gegenüber dem Teilnehmer entstehen. MotoAndaluz ist berechtigt, Namen, Adressen und Kontaktdaten des Teilnehmers an andere Tourteilnehmer und an MotoAndaluz Partner weiterzugeben, die diese Namen und Adressen zu Werbezwecken benutzen können, es sei denn, dass der Teilnehmer diese Weitergabe ausdrücklich in schriftlicher Form verweigert.

    5. Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen MotoAndaluz und ihren Kunden ergeben, ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz von MotoAndaluz zuständig.

    6. Es gilt das deutsche Recht. Die jeweils gültigen ARB des Fachverbandes für Reisebüros gelten nur subsidiär, insbesondere hinsichtlich der dort angeführten Stornosätze.

    7. Salvatorische Klausel : Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Reisenden einschließlich dieser ARB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.

    Köln , den 01.07.2020

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